Ziel

Alle Schülerinnen und Schüler sollen Materialien (z. B. Arbeitsblätter), die im Unterricht benötigt werden, an den Orten, an denen sie die Lehrperson auslegt bzw. an deren Aufbewahrungsorten, abholen.

Vereinbarung

Unterrichtsmaterialien wie Arbeits- und Informationsblätter, Lektüre usw. werden von der Lehrperson an mehreren Stellen im Unterrichtsraum bereitgelegt. Auf ein Zeichen der Lehrperson holt sich jede Schülerin und jeder Schüler von diesen Orten das entsprechende Material ab. Das Mitbringen für andere ist nicht erlaubt.

Eingereicht von: Franz Platz, Arbeitsgruppe exekutive Funktionen am Landesinstitut für Schulsport, Schulkunst und Schulmusik Ludwigsburg