Ziel

Die Schülerinnen und Schüler sollen während des Unterrichts bestimmte Aktivitäten ungefragt ausführen dürfen.

Vereinbarung

Die Lehrperson benennt z. B. am Anfang eines Schuljahres bestimmte in Unterrichtsstunden immer wieder vorkommende Verrichtungen, die von den Schülerinnen und Schülern ohne zu fragen und zu stören ausgeführt werden dürfen.
Beispiele: Abfall zum Abfalleimer bringen, einen Stift am Papierkorb spitzen ...

Diese Regel kann auch auf das Trinken während des Unterrichts erweitert werden. Allerdings unter der Bedingung, dass die Trinkflasche nach dem Trinken nicht auf dem Tisch stehen bleibt, sondern wieder im Schulranzen/in einer Tasche verstaut wird.

Eingereicht von: Franz Platz, Arbeitsgruppe exekutive Funktionen am Landesinstitut für Schulsport, Schulkunst und Schulmusik Ludwigsburg